Nicht vergessen!

Verlängerung oder Beantragung Familien- und Sozialpass

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Das neue Jahr hat begonnen! Bitte denken Sie daran ihren Familien- und Sozialpass zu verlängern. Er ist noch bis 31.01.16 gültig. Oder Sie beantragen den Familien- und Sozialpass einfach neu. Inhaber eines Sozial- und Familienpasses der Stadt Aalen sind gegen Vorlage von der Ausleihgebühr in der Stadtbibliothek befreit. Die Ausleihe von Medien aus dem Kinder- und Jugendbestand ist ohnehin kostenlos.
Der Pass wird einkommens abhängig an Familien und Alleinerziehende ab dem 1. kindergeldberechtigten Kind gewährt; das Brutto-Jahreseinkommen des gemeinsamen Haushalts darf hierbei 45.000 Euro nicht übersteigen. Unabhängig vom Einkommen wird der Pass ab drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern gewährt, ebenso bei Beziehern von Sozialleistungen wie zum Beispiel „Arbeitslosengengeld II“. Auch für Schüler, Auszubildende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr ist der Pass Einkommens unabhängig und somit eine willkommene Entlastung für das schmale Budget. Der Familien- und Sozialpass kann beim Bürgeramt im Rathaus Aalen und den Stadtbezirksverwaltungen beantragt werden. Die Gemeinde Essingen beteiligt sich ebenfalls am Familienpass. Essinger Einwohner erhalten daher den Pass bei ihrer Gemeindeverwaltung.

© Stadt Aalen, 09.01.2016